Schulungen zur Pflege nach §45 für Angehörige
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Pflegeberatung, Pflegegrade und Antragsverfahren.
Wie unterstützt Pflegeberatung Pitz bei der Beantragung eines Pflegegrades?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag und helfen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.
Wie läuft die Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI ab?
Die Beratung erfolgt bei Ihnen zu Hause in Ihrem gewohnten Umfeld. Auf Wunsch kann die Beratung für das 2. Halbjahr auch per Videotermin wahrgenommen werden.
Wer kann an den Pflegeschulungen nach §45 teilnehmen?
Pflegeschulungen richten sich an Angehörige, Pflegebedürftige und ehrenamtliche Pflegepersonen, die praktische Unterstützung wünschen.
Wie kann ich einen Termin für eine Pflegeberatung bei Pflegeberatung Pitz vereinbaren?
Kontaktieren Sie uns telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail, um einen individuellen Beratungstermin zu vereinbaren.
Preisliste
Beratungseinsatz nach §37,3 SGB XI
- Wird von den jeweiligen Pflegekassen übernommen
- Gilt ab Pflegegrad 1 bis 5
- Gesetzlich verpflichtend
Schulung nach §45 SGB XI
- Übernimmt in der Regel die Pflegekasse
- Eventuell ist eine vorherige Genehmigung erforderlich
- Wichtige Ausnahme: Die AOK übernimmt diese Schulung nicht
- Bei Wunsch kann die Schulung (AOK Versicherte) privat bezahlt werden
Pflegegradmanagement (z. B. Pflegegrad beantragen und begleiten)
- Selbstzahlerleistung
- Pauschalpreise je Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: 150 €
- Pflegegrad 2: 330 €
- Pflegegrad 3: 400 €
- Pflegegrad 4: 500 €
- Pflegegrad 5: 600 €
- Alle Preise zzgl. MwSt.
- Zusätzlich 35 Cent Fahrtkosten pro Kilometer
Private Beratung
- Beispiele:
- Grad der Behinderung und Merkzeichen beantragen
- Leistungen voll ausschöpfen
- Kosten: 72 € pro Stunde zzgl. MwSt.
- Abrechnung im 15-Minuten-Takt
- Zusätzlich 35 Cent Fahrtkosten pro Kilometer
Wichtige Hinweise
- Keine rechtliche Beratung, sondern Beratung auf Grundlage unseres Fachwissens
- Selbstzahlerleistungen setzen einen Vertrag voraus
- Alle Kosten werden transparent und vorab besprochen

Unser Beratungsablauf
In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Pflegeberatung bei uns erhalten und wie Sie unsere Leistungen optimal für Ihre individuelle Situation nutzen.
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Schritt 1: Beratungstermin vereinbaren
Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, damit ihre Pflege zu Hause sichergestellt ist.
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Schritt 2: Ihr Beratungstermin im eigenen zu Hause
Ich berate Sie und Ihre Angehörigen gerne zu den Leistungen der Kranken-und Pflegeversicherung.
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Schritt 3: Abschluss
Nach unserem gemeinsamen Gespräch wird geschaut, ob Sie weitere Hilfestellung im Zuge einer §7a SGB XI Beratung oder einer Schulung nach §45 SGB XI benötigen. Wir vereinbaren ebenso zum Schluss Ihren nächsten Termin, damit ihre Frist nicht abläuft.